Vortrag: Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Was sollte man außer seinem Testament noch regeln? Eine rechtzeitige und gute Vorsorge ist für den Fall wichtig, dass man selbst seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Angehörigen dann die Vertretung übernehmen können. Stattdessen kommt es zu einem amtlichen Betreuungsverfahren.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein eigener Wille zählt und nicht der Wille anderer, die mich und meine Einstellungen nicht kennen? Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist es jedem möglich, seinen Willen verbindlich festzulegen und man schützt seine ihre Angehörigen vor Zweifel, Bürokratismus und Kosten.
Der Referent Rechtsanwalt Rolf Fidler, Fachanwalt für Erbrecht, steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Status:
Kursnr.: W10303
Beginn: Di., 14.04.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: VHS-Haus; Raum 11
Gebühr: 9,00 €
Gerbergasse 8
79379 Müllheim
Volkshochschule Markgräflerland
Gerbergasse 8 | 79379 Müllheim
Tel: 07631-16686
Fax: 07631-16499
E-Mail: info@vhs-markgraeflerland.de
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
