Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche oder weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für alle natürlichen und juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Anmeldung
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Jede Form der Anmeldung zu den Kursen ist verbindlich. Die Anmeldung kann telefonisch, per Fax, per E-Mail/per Internet, schriftlich oder persönlich vorgenommen werden. Es erfolgt keine schriftliche Bestätigung, dass Sie in einen Kurs aufgenommen wurden; Sie werden aber benachrichtigt, wenn Sie in einen Kurs nicht aufgenommen werden konnten oder ein Kurs nicht stattfinden kann.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Erfolgt die Kursbuchung per Brief, Fax, E-Mail, Internet oder Telefon gelten die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes. Liegt der vorgesehene Beginn der Kursveranstaltung zum Zeitpunkt der Kursbuchung innerhalb der Rücktrittsfrist nach Fernabsatzgesetz, so gilt die Kursbuchung als Aufforderung, die Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist zu beginnen.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der vhs.
(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Kursgebühren
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Die Kursgebühren können per Bankeinzug entrichtet werden. Die Einzugsermächtigung kann schriftlich oder telefonisch erteilt werden. Es kann sowohl eine Einzugsermächtigung für alle besuchten vhs-Kurse, als auch für einzelne Kurse erteilt werden. Die Gläubiger ID der Volkshochschule Markgräflerland e.V. für den SEPA-Zahlungsverkehr lautet DE94VHS00000383076. Die Mandatsreferenznummer für das Abbuchungsmandat ist die Teilnehmernummer. Die Abbuchung erfolgt frühestens am zweiten Dienstag nach Kursbeginn. Bei Tagesseminaren bzw. Nachmeldung ist die Gebühr sofort fällig. Hinweis: Innerhalb von acht Wochen können sie, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kosten, die der Volkshochschule durch die Rückgabe von nicht durchführbaren Lastschriften entstehen, trägt die Zahlungspflichtige. Alternativ kann die Kursgebühr vor Kursbeginn auf das vhs-Konto überwiesen werden. Die Kosten für Lehrmittel und Arbeitsmaterialien sind – soweit nicht anders angegeben – in der Kursgebühr nicht enthalten.
(3) Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte (ab 70%) und Rentner, deren Rente unter dem Sozialhilfesatz liegt, erhalten bei persönlicher oder schriftlicher Anmeldung unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises 30% Kursgebührenermäßigung, sofern sie nicht von anderen Stellen Zuschüsse zur Kursgebühr erhalten. Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten ebenfalls eine Gebührenermäßigung von 30%. Nähere Informationen erteilt die vhs-Geschäftsstelle. Die Ermäßigung schließt Materialkosten nicht mit ein. Bei unterbelegten Kursen wird von der erhöhten Kursgebühr ausgehend die Ermäßigung berechnet.
(4) Ist die fällige Kursgebühr nicht bis zum 14. Tag nach Kursbeginn auf dem Konto der vhs Markgräflerland eingegangen, erfolgt eine Zahlungserinnerung, ist die fällige Kursgebühr nicht bis zum 14. Tag nach Zahlungserinnerung auf dem Konto der vhs Markgräflerland eingegangen, erfolgt eine Mahnung. Jede Mahnung kostet 3,00 € Mahngebühr.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten oder einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, dass die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Lehrkraft.
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern. Ebenso kann die vhs aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, werden die Kursgebühren anteilig erstattet.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
(1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.
(2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung einer Lehrkraft) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Teilnehmenden unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist.
(3) Ist die Vertragspartnerin mit der Bezahlung des Veranstaltungsentgelts im Verzug, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird vorbehaltlich weitergehender Ansprüche das Veranstaltungsentgelt nach dem Verhältnis der ggfs. bereits in Anspruch genommenen Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
(4) Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung von Kündigung durch die Kursleitung, insbesondere fortgesetzte Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebs,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, Teilnehmenden oder Beschäftigten der vhs,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitation aller Art sowie beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs einen Ausschluss aus der Veranstaltungseinheit aussprechen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Höhere Gewalt
(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, • dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
- dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
- und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
8. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Nach erfolgter Anmeldung ist eine Abmeldung prinzipiell möglich, wenn sie schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Geschäftsstelle innerhalb folgender Fristen erfolgt:
Bei Kursen, Seminaren und Exkursionen mit einer Dauer von bis zu 5 Terminen sowie Kompaktveranstaltungen mindestens 5 Werktage vor Kursbeginn. Bei Kursen mit einer Dauer von mehr als 5 Terminen innerhalb von 4 Tagen nach Kursbeginn, jedoch spätestens vor dem zweiten Kurstermin. Bei Abmeldungen, die nach dem zweiten Kurstermin der Geschäftsstelle bekannt gegeben werden, wird die volle Kursgebühr berechnet.
Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.
(2) Ein Rücktritt während des Kurses ist nur möglich, wenn nachweisbar gewichtige unvorhersehbare Gründe (z.B. Krankheit, organisatorische Änderungen o.ä.) vorliegen. Es werden dann bei Vorlage eines Attests die Kursgebühren anteilig nach der Anzahl der besuchten Kursabende – plus 5,00 € Verwaltungskosten – berechnet.
(3) Für Reisen und Fahrten gelten die jeweils festgelegten Rücktrittsbestimmungen.
(4) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(5) Der Vertrag kann ferner gekündigt werden, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Teilnehmenden unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
9. Hausordnung
Die Lehrkräfte und die Kursteilnehmenden sind zur Einhaltung der Hausordnung und Sicherheitshinweise der Schulen bzw. des Gebäudes verpflichtet, in denen / dem sich die benutzten Unterrichtsräume befinden. In den Unterrichtsräumen sowie auf dem Gelände der Schulen und des vhs-Hauses ist das Rauchen nicht gestattet.
10. Ferien
Für die vhs Markgräflerland gelten die gleichen Ferientage wie für die allgemeinbildenden Schulen. An Ferientagen finden im Allgemeinen keine Kurse statt.
11. Teilnahmebescheinigung
Teilnehmerinnen, die einen Kurs regelmäßig (80%) besucht haben, erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.
12. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Haftungsausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.
(4) Bei auswärts stattfindenden Kursen haftet die vhs als Veranstalterin nur für die Kursveranstaltung vor Ort. Sie übernimmt keine Haftung für An- und Abreise.
13. Urheber- und Persönlichkeitsschutz
Das Fotografieren und die Vornahme von Ton- und/oder Bildmitschnitten in den Veranstaltungen ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für Aufzeichnungen und Mitschnitte in online-Kursen. Ausgeteiltes Lehrmaterial, Bilder und Texte (auch Screens-hots) dürfen ohne Genehmigung nicht vervielfältigt, verbreitet oder zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.
14. Schlussbestimmungen
(1) Die Volkshochschule behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben in der Programmausschreibung vor.
(2) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder unbestritten.
(3) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.
(4) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken gestattet. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.
15. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen werden am 01.08.2025 gültig; damit verlieren alle bisherigen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
